Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu Videoüberwachung am Airport Nürnberg
For information in English please use this link:
Hier finden Sie Informationen rund um den Datenschutz bei der Videoüberwachung am Airport Nürnberg.
Information about protection in relation to video surveillance at Nuremberg Airport in English:
Datenschutzerklärungen der beteiligten Institutionen
Flughafen Nürnberg GmbH (FNG)
Kontakt
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Regierung von Mittelfranken
Kontakt
Datenschutzbeauftragter der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
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Polizeipräsidium Mittelfranken
Kontakt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Bayerisches Staatsministerium des Innern, Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
datenschutzbeauftragte@stmi.bayern.de
bdsb-polizei@stmi.bayern.de
Link zur Datenschutzerklärung
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Schutz des Eigentums, Schutz des Luftverkehrs und des Flughafenbetriebes, Gefahrenabwehr, offene Videoaufzeichnung durch die Polizei an gefährdeten Objekten
Art. 6 Abs. 1 lit. b-f DSGVO, § 8 Luftsicherheitsgesetz, Art. 4 und Art. 24 Abs. 1 BayDSG, Art. 33 Abs. 3 und 10 PAG
Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:
Schutz des Eigentums, Schutz des Luftverkehrs und des Flughafenbetriebes, Gefahrenabwehr, offene Videoaufzeichnung durch die Polizei an gefährdeten Objekten
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die gespeicherten Aufzeichnungen werden regelmäßig überschrieben, eine Löschung findet spätestens nach einer festen Zeitspanne statt, insofern zur Beweissicherung keine weitere Speicherung nötig wird. Bei der FNG und der Polizei beträgt diese max. 10 Tage, beim Luftamt max. 21 Tage.
Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten:
Die Daten werden lediglich durch die o.g. Empfänger im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 DSGVO verarbeitet, eine weitere Übertragung findet nicht statt.
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem jeweilig Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Der Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist nicht zulässig.
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Bayern sind die zuständigen Aufsichtsbehörden:
Für die Privatwirtschaft, in diesem Fall FNG
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach
Postanschrift: Postfach 1349, 91504 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 180093-0, Telefax: +49 (0) 981 180093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de (Es werden ausschließlich PDF-Dateien per Mail angenommen)
https://www.lda.bayern.de/de/index.html
Für öffentliche Stellen, in diesem Fall Luftamt/Regierung und Polizei
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD), Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Telefon: +49 (0) 89 212672-0, Telefax: +49 (0) 89 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de