Nutzung von Drohnen
Nur mit Genehmigung!
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Im Interesse aller Beteiligten der Luftfahrt ist es notwendig, alle Bewegungen in der Luft in den Kontrollzonen durch die Flugsicherung zu kontrollieren, um Zwischenfälle mit privaten Drohnen zu verhindern.
Drohnen am Flughafen Nürnberg
Im Umfeld des Flughafens Nürnberg gelten besondere Regelungen für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen. Der gesamte Bereich liegt in einer sogenannten Kontrollzone (CTR), in der Drohnenflüge nur mit Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) erlaubt sind.
Begriffsunterscheidung
- Flugmodelle: Drohnen bei privater Nutzung
- Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS): Drohnen bei gewerblicher Nutzung
Wichtige Informationen zum Freigabeverfahren enthält die Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle.

Sonderzonen / Geografisches UAS-Gebiet
Nach § 21h LuftVO und der EU-Verordnung 2019/947 ist rund um Flughäfen ein sogenanntes geografisches UAS-Gebiet eingerichtet. Für den Flughafen Nürnberg umfasst dieses Gebiet:
- Einen seitlichen Abstand von 1.000 Metern zur Flughafenbegrenzung
- Eine Verlängerung der Bahnmittellinien um jeweils 5 Kilometer in beide Richtungen
- Eine vollständige Überlagerung mit der Kontrollzone (CTR) Nürnberg
Innerhalb dieses Bereichs ist der Betrieb von Drohnen nur mit einer Flugverkehrskontrollfreigabe durch die DFS erlaubt. Diese Freigabe wird je nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch die DFS allgemein oder individuell erteilt. Näheres hierzu ist in der jeweils gültigen Allgemeinverfügung der DFS geregelt.
Genehmigung für Drohnenflüge
Freizeitnutzung
Wer Drohnen privat fliegt, sollte sich einem Modellflugverein anschließen. Diese verfügen meist über eigene Flugplätze und abgestimmte Betriebsabsprachen mit der Flugsicherung.
Gewerbliche oder individuelle Nutzung
Die DFS erteilt:
- Allgemeine Freigaben für bestimmte Voraussetzungen
- Individuelle Freigaben für Einzelfälle
Mit dieser Freigabe ist gleichzeitig die Genehmigung nach § 21i LuftVO durch die Landesluftfahrtbehörde abgedeckt.
Weitere Informationen und die genaue Ausdehnung des UAS-Gebiets finden Sie auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt unter der Kartenebene „Luftverkehr“.
Folgen bei Verstößen
Ein Flug ohne Genehmigung in der Kontrollzone kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder
- Strafrechtliche Verfolgung bei Gefährdung des Luftverkehrs
Eine rechtzeitige Anmeldung schützt vor rechtlichen Folgen und trägt zur Sicherheit im Luftraum bei.
Drohne im Handgepäck – was ist erlaubt?
Die Mitnahme von Drohnen im Handgepäck ist grundsätzlich erlaubt.
Besondere Vorsicht ist bei den Lithium-Polymer-Akkus (LiPo) geboten:
- Sie gelten als Gefahrgut
- Sie dürfen nicht im Frachtraum transportiert werden
- Ersatzakkus müssen separat im Handgepäck mitgeführt werden
Tipp: Droniq App herunterladen
Die Deutsche Flugsicherung hat in Kooperation mit Unifly die App Droniq entwickelt. Auf einer interaktiven Karte können Sie sehen, wo Sie Ihre Drohne in Ihrer Umgebung einsetzen dürfen.
Kontakt bei Fragen
Luftamt Nordbayern
Themengebiet
- Aufstiegserlaubnis
- Modellflug
- Unbemannte Luftfahrtsysteme
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Deutsche Flugsicherung Nürnberg
Themengebiet
Betrieb im Luftraum des Airport Nürnberg
Telefon
