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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Muttergesellschaft Flughafen Nürnberg GmbH sowie die Flughafen Nürnberg Service GmbH, die Flughafen Nürnberg Energie GmbH und die AirPart GmbH, als 100%ige Tochterunternehmen, sind sich ihrer Verantwortung bezüglich der Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten im Unternehmen und in den vorgelagerten Lieferketten bewusst. Im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht möchte die Flughafen Nürnberg GmbH lediglich mit Lieferanten und Businesspartnern zusammenarbeiten, welche die Grundsätze des LkSG einhalten. Über das nachfolgende Beschwerdeverfahren können Personen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften melden und so dazu beitragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.
Hier finden Sie unser elektronisches Hinweisgebersystem gemäß §8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sowie die dazugehörigen Dokumente: