Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1b
Nutzen
Alle Personen mit der Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1b müssen diese Präsenzschulung jährlich absolvieren.
Inhalte
- Luftsicherheitsgesetz
- EU-VO
- Allgemeine und flughafenbezogene Neuerungen
- Verfahrensanweisungen
Voraussetzungen
- Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach DVO (EU) 2015/1998
- Ausgebildet durch die FNG-Schulungsabteilung
Schulungsart und Dauer
- Fortbildung in Präsenz über 21 UE à 45 Minuten (entspricht 2 Schulungstagen)
Wiederholung
- jährlich
Jetzt Schulungstermin online buchen
Treffpunkt
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer circa 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein. Personen, die nach Beginn der Schulung eintreffen, können leider nicht mehr teilnehmen.