Fortbildung Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1b

Nutzen

Alle Personen mit der Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach 11.2.3.1b müssen diese Präsenzschulung jährlich absolvieren.  

Inhalte

  • Luftsicherheitsgesetz
  • EU-VO
  • Allgemeine und flughafenbezogene Neuerungen
  • Verfahrensanweisungen

Voraussetzungen

  • Qualifikation Luftsicherheitskontrollpersonal nach DVO (EU) 2015/1998
  • Ausgebildet durch die FNG-Schulungsabteilung

Schulungsart und Dauer

  • Fortbildung in Präsenz über 21 UE à 45 Minuten (entspricht 2 Schulungstagen)

Wiederholung

  • jährlich


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Treffpunkt

Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer circa 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend zu sein. Personen, die nach Beginn der Schulung eintreffen, können leider nicht mehr teilnehmen.

Orientierungsplan Schulungsabteilung
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