Entry/Exit System (EES)

Das Entry/Exit System (EES) ist ein digitales Grenzmanagement-System, das seit dem 12. Oktober in Betrieb genommen wird. Es speichert die Daten von Reisenden aus Drittstaaten, die für kurze Zeit in ein Land des Schengenraumes besuchen. Jedes Mal, wenn sie die Außengrenze eines der Länder überqueren, werden sie im System registriert. Drittstaatsangehörige sind Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.

Ein Spielzeugflugzeug steht auf einer stilisierten Europakarte mit gelben EU-Sternen. In der Mitte ist der Schriftzug ‚EES Entry/Exit System‘ zu sehen, daneben ein kleiner EU-Flaggenpin.

FAQ zum EES

Was ist das Entry/Exit System?

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites System, das automatisch erfasst, wann Nicht-EU-Bürger in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen und hilft bei der Überwachung der zulässigen Dauer von Kurzaufenthalten, um die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu gewährleisten.

Für wen gilt das EES?

EES gilt für Nicht-EU-Bürger, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.

Für wen gilt die EES-Registrierung nicht?

Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). Sie gilt auch nicht für ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind, oder für Reisende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurden.

Wie funktioniert die EES-Registrierung bei der ein- und Ausreise in/aus der EU?

Begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter, um den regulären Einreiseprozess durchzuführen. Grenzbeamte werden Ihre Registrierung überprüfen und die formelle Einreisekontrolle durchführen. Das Gleiche gilt beim Verlassen der EU: Ihre Ausreise wird aufgezeichnet und Sie werden möglicherweise aufgefordert, einen Kiosk zu benutzen oder sich direkt zu einer Grenzkontrollstelle zu begeben.

Müssen Reisende aufgrund des EES mit längeren Wartezeiten rechnen?

Ja, Reisende sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in der ersten Umsetzungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Was muss ich tun, wenn mein Flug Verspätung hat oder ich einen Anschlussflug aufgrund von Grenzformalitäten verpasse?

Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie können Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.

Welche Informationen werden für das EES benötigt?

Das EES erfasst die folgenden Informationen: – personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit; – Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments; – biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen);  – Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthalts.

Müssen sich Nicht-EU-Reisende bei der Einreise in die EU immer registrieren?

Nein, wenn Ihre biometrischen Daten bereits während einer früheren Reise registriert wurden und noch gültig sind (innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren), müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Jede Ein- und Ausreise wird jedoch weiterhin automatisch vom EES aufgezeichnet.

Ist es möglich, auch meine Kinder und Familienmitglieder anzumelden?

Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern bei der Registrierung an Selbstbedienungskiosken oder bei der manuellen Grenzkontrolle behilflich sein.

Sind auch Kinder verspflichtet, sich im EES zu registrieren?

Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien.

Wie ist das Verfahren für Reisende mit Minderjährigen, die keine eigenen Reisedokumente haben?

Jeder Reisende, auch Minderjährige, muss über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen, um im EES registriert zu werden. Wenn ein Kind nur im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist und nicht über ein individuelles Dokument verfügt, ist eine EES-Registrierung nicht möglich. In solchen Fällen kann die Einreise verweigert oder einer manuellen Bearbeitung unterzogen werden, abhängig von den Regeln der Grenzbehörde. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder der zuständigen Botschaft.

Was passiert mit meinen Daten? Werden sie wiederverwendet oder gelagert?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und wird nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.

Wie lang werden meine Daten im EES gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

Wie gewährleistet das EES den Datenschutz?

Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.

Was passiert, wenn eine Person sich weigert , biometrische Daten zur Verfügung zu stellen?

Wenn Sie sich weigern, biometrische Daten anzugeben, kann Ihre Registrierung nicht abgeschlossen werden, und Ihnen kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden. Die Bereitstellung dieser Daten ist für Nicht-EU-Bürger, die in die EU einreisen, gesetzlich vorgeschrieben.

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