Mobilitätseingeschränkten, schwer Sehbehinderten oder blinden Passagieren bietet der Albrecht Dürer Airport Nürnberg den Service einer Betreuung nach Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006.
Bitte fragen Sie zunächst Ihren Arzt, ob einer Flugreise aus medizinischer Sicht nichts im Wege steht. Es ist erforderlich, dass Sie Ihren Betreuungsbedarf (z. B. ein Rollstuhl während des Aufenthalts am Flughafen) bereits bei der Flugbuchung Ihrem Reiseunternehmen oder Ihrer Luftfahrtgesellschaft mitteilen. Damit eine Weiterleitung des Betreuungsbedarfs an alle beteiligten Servicedienstleister sichergestellt werden kann, muss die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit erfolgen.
Bitte geben Sie schon bei Ihrer Buchung die Art Ihrer Beeinträchtigung bzw. den benötigten Betreuungsumfang an. Die Klassifizierung der Beeinträchtigung erfolgt nach internationalen Standards und folgenden IATA-Codes:
Eine direkte Anmeldung des Betreuungsbedarfs am Albrecht Dürer Airport Nürnberg ist hier möglich.
Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht der Anmeldung beim transportierenden Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseveranstalter/Reisebüro.
Bitte beachten Sie, dass es bei einer verspäteten Anmeldung, zu längeren Wartezeiten für Sie kommen kann.
Nach Anmeldung der Betreuung und Bestätigung durch den Auftragnehmer (Information des Flughafens, Fluggesellschaft oder Reisebüro), verpflichtet sich der Reisende zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen zu erscheinen. Dieser Zeitvorlauf ist notwendig, um den pünktlichen Abflug zu gewährleisten.
Bei der Mitnahme medizinischer Geräte und elektrischer Rollstühle müssen gefahrgutrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Eigene mitgeführte Rollstühle sind aus diesem Grund bei der Fluggesellschaft unter Angabe der Maße (Höhe, Breite und Gewicht) anzumelden. In Einzelfällen kann es aufgrund der Größe des eingesetzten Luftfahrzeugs bzw. dessen Frachttüren vorkommen, dass medizinisches Gepäck nicht verladen und transportiert werden kann.
Wichtig: Falls Sie mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl reisen, informieren Sie sich bitte über den eingesetzten Batterietyp und geben Sie diesen bereits bei der Flugbuchung an.
Verbaute Lithium-Ionen-Batterien dürfen eine Leistung von 300 Wattstunden (eine verbaute Batterie) bzw. 160 Wattstunden (je Stück bei zwei verbauten Batterien) nicht überschreiten.
Ist es aufgrund der Konstruktion vorgesehen, dass bei einem batteriebetriebenen Rollstuhl die Batterie entfernt werden kann, muss die Batterie entfernt werden. Die entfernte Batterie muss beim Check-in von Ihnen gesichert und abgeklemmt, sowie die Pole isoliert werden. Für Rollstühle mit Nassbatteriebetrieb gelten aus Sicherheitsgründen besondere Verpackungskriterien. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft.
Sie können Ihren eigenen Rollstuhl in der Regel bis zur Flugzeugtür nutzen. Bei schweren und/oder motorisierten Rollstühlen kann es erforderlich sein, diese beim Sperrgepäck aufzugeben, damit der Rollstuhl sicher verladen werden kann. In diesem Fall stellt der Albrecht Dürer Airport Nürnberg einen Rollstuhl zum Transport zur Verfügung. Es erleichtert generell Abfertigung und Verladung, wenn der eigene Rollstuhl bereits am Sperrgepäck aufgegeben und für den Flughafentransport ein Rollstuhl des Dienstleisters verwendet wird.
Medizinisches Gepäck (Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Gehhilfen etc.) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 wird grundsätzlich kostenfrei, d. h. ohne Anrechnung auf die Freigepäckgrenze, transportiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass Luftfahrtunternehmen aus Sicherheitsgründen im Vorfeld relevante Informationen benötigen und medizinisches Gepäck daher bei der Fluggesellschaft angemeldet werden muss, gegebenenfalls ist eine ärztliche Bescheinigung der Flugtauglichkeit erforderlich.
Mit einer ärztlichen Verordnung können Medikamente ebenfalls kostenlos mitgeführt werden. Medizinisches Gepäck darf ausschließlich medizinische Hilfsgeräte oder Medikamente enthalten und ist pro Passagier auf ein Gepäckstück limitiert (maximales Gewicht 23 kg). Andernfalls tritt die gewöhnliche Gepäckregelung in Kraft.