Das Filmen und Fotografieren am Flughafen Nürnberg ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Dies gilt ausnahmsweise nicht für einzelne private Aufnahmen, die anlässlich des Besuchs, des Abflugs oder der Ankunft angefertigt werden und in Folge nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Das Fotografieren und Filmen der Sicherheitskontrollstellen und der Mitarbeiter ist auch in diesen Fällen untersagt. Der Flughafenunternehmer kann verlangen, dass entgegen dieser Regelung gefertigte Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden.