Im Interesse aller Beteiligten der Luftfahrt ist es notwendig, alle Bewegungen in der Luft in den Kontrollzonen durch die Flugsicherung zu kontrollieren, um Zwischenfälle mit privaten Drohnen zu verhindern.

Wo herrscht ein Flugverbot für Drohnen und Flugmodelle?

Bei privater Nutzung von Multicopter (meist Drohnen genannt) spricht man auch von "Flugmodellen", bei gewerblicher Nutzung von "unbemannten Luftfahrtsystemen", kurz UAS. Flugmodelle und UAS benötigen innerhalb von sogenannten Kontrollzonen (Luftraum D-CTR) immer eine Freigabe durch die örtliche Flugsicherung.

Wichtige Informationen zum Freigabeverfahren enthält die Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle.

Wie erhalte ich eine Freigabe?

Betreiben Sie ein Flugmodell zum Freizeitzweck, schließen Sie sich am besten einem ortsansässigen Modellflugverein an. Diese Vereine haben meist Modellflugplätze eingerichtet und in der Regel Betriebsabsprachen mit der dort zuständigen Flugsicherung getroffen.

Im Umkreis von 1,5 km um die Flugplatzumzäunung des Airport Nürnberg ist der Betrieb von Flugmodellen und UAS grundsätzlich nur mit Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörden gestattet (§ 21a Abs. 1 Nr. 4 LuftVO): hier das Luftamt Nordbayern.

Ohne Genehmigung fliegen - was sind die Folgen?

Im Interesse aller Beteiligten der Luftfahrt ist es notwendig, alle Bewegungen in der Luft in den Kontrollzonen durch die Flugsicherung zu kontrollieren, um Zwischenfälle mit privaten Drohnen zu verhindern.

Beachten Sie bitte, dass Sie auch bei unbeabsichtigten Verstößen gegen geltende luftrechtliche Bestimmungen eine teure Ordnungswidrigkeit, bei Gefährdung anderer sogar eine Straftat begehen können!

Bei rechtzeitiger Anmeldung kann eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite und können eine Gefährdung des Luftverkehrs ausschließen.

Darf ich meine Drohne mit ins Handgepäck nehmen, wenn ich fliege?

Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Multicopters im Handgepäck erlaubt. Der Transport der Akkus ist allerdings nicht unkritisch. Die meisten Drohnen verfügen über einen so genannten LiPo-Akku.

Lithium-Polymer-Akku gelten bei den meisten Fluggesellschaften als Gefahrgut – sie dürfen nicht ohne Weiteres im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden.

Aus diesem Grund müssen Drohnen-Ersatz-Akkus in aller Regel separat im Handgepäck bei einer Reise mit einem Flugzeug transportiert werden.

Tipp: Droniq App herunterladen

Die Deutsche Flugsicherung hat in Kooperation mit Unifly die App Droniq entwickelt. Auf einer interaktiven Karte können Sie sehen, wo Sie Ihre Drohne in Ihrer Umgebung einsetzen dürfen.

Kontakt bei Fragen

Luftamt Nordbayern

  • Aufstiegserlaubnis
  • Modellflug
  • Unbemannte Luftfahrtsysteme

Deutsche Flugsicherung Nürnberg

Betrieb im Luftraum des Airport Nürnberg

Logo
;