​Barrierefreies Reisen

Der Albrecht Dürer Airport Nürnberg hat sich darauf eingerichtet, Reisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie blinden oder schwer sehbehinderten Passagieren ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Grundsätzlich erfolgt die Betreuung vom Treffpunkt bis ins Flugzeug sowie umgekehrt vom Flugzeug bis zum Treffpunkt kostenfrei.

Wichtige Hinweise

  • Bei Flugbuchung: Anmeldung des Betreuungsbedarfs bei Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft
  • Zusätzlich: Anmeldung direkt beim Airport Nürnberg
  • Anmeldung spätestens 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit
  • 2 Stunden vor geplanter Abflugzeit am Flughafen sein

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen können Sie jederzeit unsere Hauptinformation kontaktieren.

Folgende Personen sind von der Nutzung unseres PRM-Service ausgeschlossen

  • VIP
  • Familien
  • Schwangere
  • Passagiere mit kleinen Kindern
  • Jugendliche Passagiere und unbegleitete Minderjährige
  • Passagiere, die nicht orts- oder sprachkundig sind

Anmeldung

Die Anmeldung über folgendes Formular entbindet nicht von der Pflicht der Anmeldung beim transportierenden Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseveranstalter/Reisebüro und sollte 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit ausgefüllt werden.

*
*
*
*
*
*

Art der Mobilitätseinschränkung

Andere Einschränkung

Gewünschter Treffpunkt

Zusätzliche Angaben

Eine Anmeldung beim Albrecht Dürer Airport Nürnberg entbindet jedoch nicht von der Pflicht der Anmeldung beim Luftfahrtunternehmen. Die Anmeldung soll spätestens 48 Stunden vor Abflug erfolgen.

Datenschutz

*

Barrierefrei Anreisen und Parken

  • Kostenlos vor dem Terminal Ein- und Aussteigen (Straßenniveau)
  • Taxistand direkt vor dem Terminal
  • U-Bahn (rollstuhlgerechter Aufzug) und Bus direkt vor dem Terminal

Blaue Rufsäule

Vor der Abflughalle 2 finden Sie die blaue Rufsäule, mit der Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PRM-Service bei Bedarf kontaktieren können.

Barrierefreie Parkplätze am Airport

Falls Sie im Besitz eines der folgenden EU-einheitlichen blauen Parkausweise sind, ist die Benutzung eines überbreiten „Behindertenparkplatzes“ auf der Parkebene „0“ in den Parkhäusern P2 oder P3 gestattet

  • Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
  • Fahrzeuglenker als Begleitperson für Blinde (BI)
  • Hilflose (H)

Personen mit leichter Gehbehinderung (G) haben keinen rechtmäßigen Anspruch auf einen überbreiten und ermäßigten „Behindertenparkplatz“.

Sie erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf das reguläre Parkentgelt

  • Nur bei Bezahlung am Serviceschalter in der Ankunftshalle (bitte ziehen Sie bei der Einfahrt ins Parkhaus ein Ticket an der Schranke)
  • Rabatt wird nicht auf Online-Buchungen gewährt

Die Einfahrtshöhe zu unseren Parkhäusern beträgt 2,10 Meter. Für größere Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Überhöhe nutzen Sie bitte den Parkplatz P31. Bitte beachten Sie die Informationstafel bei der Einfahrt.

Rollstühle

Bei der Mitnahme medizinischer Geräte und elektrischer Rollstühle müssen gefahrgutrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Eigene mitgeführte Rollstühle sind aus diesem Grund bei der Fluggesellschaft unter Angabe der Maße (Höhe, Breite und Gewicht) anzumelden.

Sie können Ihren eigenen Rollstuhl in der Regel bis zur Flugzeugtür nutzen. Bei schweren und/oder motorisierten Rollstühlen kann es erforderlich sein, diese beim Sperrgepäck aufzugeben, damit der Rollstuhl sicher verladen werden kann. In diesem Fall stellt der Albrecht Dürer Airport Nürnberg einen Rollstuhl zum Transport zur Verfügung. Es erleichtert generell Abfertigung und Verladung, wenn der eigene Rollstuhl bereits am Sperrgepäck aufgegeben und für den Flughafentransport ein Rollstuhl des Dienstleisters verwendet wird.

Ihre Fluggesellschaft benötigt folgende Informationen zu Ihrem Rollstuhl

  • Marke / Modell
  • Gewicht
  • Abmessungen (Länge x Breite x Höhe)
  • Art der Batterie (die Batterie muss den Test 38.3 des UN Handbuches der Prüfungen und Kriterien erfolgreich bestanden haben, Nachweis beim Hersteller)
  • Leistung in Wattstunden (max. 300 Wattstunden bei verbauter Batterie, max. 160 Wattstunden je Stück bei zwei verbauten batterien)

Ist es aufgrund der Konstruktion vorgesehen, dass bei einem batteriebetriebenen Rollstuhl die Batterie entfernt werden kann, muss die Batterie entfernt werden. Die entfernte Batterie muss beim Check-in von Ihnen gesichert und abgeklemmt, sowie die Pole isoliert werden. Für Rollstühle mit Nassbatteriebetrieb gelten aus Sicherheitsgründen besondere Verpackungskriterien. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft.

Medizinisches Gepäck

Medizinisches Gepäck (Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Gehhilfen etc.) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 wird grundsätzlich kostenfrei, d. h. ohne Anrechnung auf die Freigepäckgrenze, transportiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass Luftfahrtunternehmen aus Sicherheitsgründen im Vorfeld relevante Informationen benötigen und medizinisches Gepäck daher bei der Fluggesellschaft angemeldet werden muss, gegebenenfalls ist eine ärztliche Bescheinigung der Flugtauglichkeit erforderlich.

Mit einer ärztlichen Verordnung können Medikamente ebenfalls kostenlos mitgeführt werden. Medizinisches Gepäck darf ausschließlich medizinische Hilfsgeräte oder Medikamente enthalten und ist pro Passagier auf ein Gepäckstück limitiert (maximales Gewicht 23 kg). Andernfalls tritt die gewöhnliche Gepäckregelung in Kraft.

Begleithunde

In den Terminals sind Hunde herzlich willkommen, müssen aber an der Leine geführt werden. Wenn Ihr Hund Sie auf der Reise begleitet, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Fluggesellschaft über gültige Mitnahmebestimmungen. Diese können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren. Jedoch dürfen Ihnen Fluggesellschaften die Mitnahme nicht verweigern. Sie sind verpflichtet Ihren Begleithund kostenlos zu befördern.

Logo
;