Informationen für Piloten

Die hier gegebenen Informationen sind Auszüge und verkürzte Zusammenfassungen aus dem Luftfahrthandbuch Deutschland, der Flughafenbenutzungsordnung sowie der Gebührenordnung des Flughafens, der DFS etc., um einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Bei Widersprüchen gelten die einschlägigen Vorschriften.

Flugplatzdaten

Frequenz Tower

118.305 (H24)
356.475 (H24)

Frequenz Ground

121.760 (H24)

ATIS

123.080 (H24)

Lage

N 49 29 55.32
E 011 04 40.83

Höhe

1044 ft

Piste

10/28 (2700m x 45m)

Entfernung zur Innenstadt

5 km (2.7nm)

Relevante Links

Aktuelle NOTAMS

Wetter (windy.com)
Wetter (flugwetter.de)

AIP VFR

Aerodrome Chart EDDN

Operations

General Aviation Terminal am Airport Nürnberg

Flughafenstr. 100, 90411 Nürnberg

Mo. bis Fr. 6 bis 21.30 Uhr (MEZ), Sa./So./Feiertag 8.30 bis 18 Uhr (MEZ)

Sonderverfahren außerhalb der Öffnungszeiten sind nach frühzeitiger Absprache möglich

Start/Landung sind für LFZ bis 5,7t MTOW 24/7 möglich.

Start/Landung für Propellerflugzeuge sind zwischen 22:00 – 06:00 LT nur mit Lärmzulassung möglich.

Bitte beachten Sie zudem die Lärmschutzbestimmungen gemäß AIP EDDN AD 2.20.

An- und Abflüge sind gemäß AIP in der CTR nur bis 3.000ft AMSL zulässig.

Ultraleichtflugzeuge unterliegen der PPR-Regelung.

Für VFR-Nacht-Platzrundenflüge ist die Genehmigung des DFS Tower Nürnberg einzuholen +49 911 36059 145


Bitte beachten Sie ferner die Ausschlusszeiten für Platzrundenflüge:

  • Montag bis Samstag 21.00 bis 05.00 Uhr (MEZ)
  • Samstag 11.00 Uhr (MEZ) bis Montag 05.00 Uhr (MEZ)

sowie an gesetzlichen Feiertagen.

Bitte beachten:

Wenn Sie an einem Flugplatz ohne Luftsicherheitsbereich gestartet sind und in NUE landen, müssen Sie vor dem Weiterflug immer der Sicherheitskontrolle zugeführt werden. Bitte halten Sie hierfür einen Ausweis/ID und Ihre Lizenz bereit.

Für den Zutritt zum Sicherheitsbereich des Verkehrsflughafen Nürnberg benötigt jedes Crewmitglied eine Pilotenlizenz und ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) oder einen Flughafenausweis.

Das unbegleitete Betreten der Bewegungsflächen ist nur Personen im Besitz eines blau codierten Flughafenausweises gestattet.

Für Abflüge mit Passagieren ist das GAT behördlich verpflichtet, die Namen im Hauptflugbuch einzutragen und persönliche Bordkarten auszustellen. Bitte kontaktieren Sie das GAT frühzeitig unter Angabe der Passagiernamen, des LFZ-Kennzeichens, time of departure und des Pflichtmeldepunktes, über den der Ausflug aus der Kontrollzone (voraussichtlich) erfolgt.

Gebühren

Die Flughafen Nürnberg GmbH erhebt Gebühren für den Start nach Gewicht und Lärmzeugnis. U.a. gibt es für VFR-Nachtsichtflüge gestaffelte Zuschläge. Für EDDN gilt hier die Uhrzeit des Starts.

Abstellgebühren und GAT-Handlingsgebühren werden von der Tochtergesellschaft APG erhoben.

Die Sicherheitskontrollen beim Zugang in den Sicherheitsbereich werden durch die Sicherheitsgesellschaft Nürnberg durchgeführt und entsprechende Gebühren erhoben.

Die DFS erhebt eine Anfluggebühr.

Sicherheit am Platz

Auf den Betriebsflächen incl. Vorfeld ist stets eine Warnweste nach EN ISO 20471 zu tragen.

Für die Absicherung eines abgestellten LFZ mittels Pylonen ist der Halter verantwortlich, es kann kostenpflichtig der Service des GAT in Anspruch genommen werden.

Komplexes Layout – bitte Rollfreigabe beachten!

Im Bereich der Rollgasse M2 liegt ein komplexes Markierungslayout vor.

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