Die Europäische Kommission hat eine Verordnung beschlossen, die die Sicherheitskontrollen für Fluggäste intensiviert. Dies ist die Reaktion auf eine neue Bedrohung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt durch selbst fabrizierte Flüssigsprengstoffe. Im folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten neuen Regeln, die am Airport Nürnberg gültig werden:
Flüssigkeiten dürfen nur noch in kleinen Mengen, das heißt in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern im Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter gesondert vom übrigen Handgepäck zur Prüfung vorgelegt werden. Diese Beutel können an den gelben Automaten neben der Information in der Abflughalle 2 sowie auf der Empore vor der Sicherheitskontrolle erworben werden. Es darf pro Person nur ein solcher Beutel mitgeführt werden.
Zu den betroffenen Flüssigkeiten zählen auch Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Folgende Ausnahmen können gewährt werden:
- Während der Reise verwendete Flüssigkeiten für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke einschließlich Babynahrung. Der Fluggast muss allerdings in der Lage sein, die Notwendigkeit nachzuweisen.
- Waren aus dem Duty free-Shop, die hinter der Kontrollstelle erworben wurden und entsprechend versiegelt sind. Der Kassenbeleg ist als Nachweis für weitere Flüge am selben Tag aufzubewahren.
- Waren, die Transitpassagiere auf einem anderen EU-Flughafen erworben haben, unter der Bedingung, dass sich die Flüssigkeit in einer manipulationssicheren Verpackung befindet und der Nachweis über den Kauf an diesem Tag erbracht werden kann (Kassenbon).
- An Bord eines Flugzeugs innerhalb der EU gekaufte Flüssigkeiten. Auch hier gilt die Nachweispflicht.
- Nach einer halbjährlichen Übergangszeit gelten auch für die Maße des Handgepäcks neue Regelungen: Das Handgepäckstück darf den Umfang 56 mal 45 mal 25 Zentimeter nicht überschreiten. Diese Maße schließen Handgriffe, Riemen und Bänder, Taschen, Rollen und andere hervorstehende Teile mit ein.
Ausnahmen, etwa für besonders wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände, die der Fluggast nicht aus der Hand geben will, können erteilt werden. Derartige Gepäckstücke sind vom Fluggast bereits am Abfertigungsschalter zwecks Genehmigung vorzuzeigen und an der Kontrollstelle zur Prüfung unaufgefordert vorzulegen.
Folgende weitere Bestandteile der neuen EU-Verordnung sind vorm Antritt des Fluges zu beachten:
- Rollstühle, Kinder- und Sportwagen können im Sicherheitsbereich zugelassen werden, müssen aber überprüft werden.
- Tragbare Computer und andere größere elektrisch betriebene Gegenstände müssen bei der Kontrolle vorgelegt werden.
Generell gilt: Durch die Regelungen kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten an den Sicherheitskontrollstellen kommen. Daher ist es zu empfehlen, rechtzeitig vor Abflug an den Kontrollstellen zu erscheinen und auch bei Inlandflügen einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen.
Hier können Sie sich den offiziellen Informationsflyer "Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck" als pdf downloaden.
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