Lärmminderung

Lärm ist heute zu einem alltäglichen Problem geworden. Inseln der Ruhe sind in unserem dichtbesiedelten Land kaum noch zu finden.

Viele Schallquellen lassen sich nicht so einfach abstellen: Flugzeuge, Eisenbahnen, Autos, Baustellen, Freizeiteinrichtungen, Handwerks-und Industriebetriebe. Die andere Seite: Jeder von uns möchte gerne von Lärm verschont werden und verursacht doch selber welchen.

Lärm ist ein Teil des Preises, den wir für Wohlstand und einen hohen Lebensstandard zahlen. Konzentrieren wir uns also darauf, unnötigen Lärm zu vermeiden und unvermeidbaren Lärm einzudämmen. Unter diesem Motto hat die Flughafen Nürnberg GmbH bisher schon einiges geleistet.

Schallschutz durch bessere Organisation
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung GmbH wurden die Flugrouten so optimiert, dass möglichst wenig Wohngebiete betroffen sind.

Lärmorientierte Gebührenpolitik
Seit 1976 zahlen Fluggesellschaften für laute Maschinen bis zu 400 Prozent Zuschlag, mit dem Erfolg, dass der Anteil lärmarmer Flugzeuge heute bei 99% liegt.

Technische Lärmreduzierung
Nicht zuletzt durch den Einfluss der Verkehrsflughäfen auf ihre Partner ist es gelungen, die Lautstärke der Triebwerke seit den 70er Jahren um 20 dB(A) zu reduzieren.

Nachtflugbeschränkung
Die von der zuständigen Genehmigungsbehörde 1997 erlassene und 2006 unbefristet verlängerte Nachtflugregelung erlaubt in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) nur noch den Verkehr von besonders lärmarmen Flugzeugen, die in der sogenannten »Bonusliste« des Bundesverkehrsministeriums eingetragen sind.

 

Freiwillige Schallschutzprogramme
Da wir erkannt haben, dass all diese Maßnahmen nicht ausreichen, die Nachtruhe vieler unserer Nachbarn zu sichern, haben wir seit 1.4.1997 erfolgreich ein freiwilliges Schallschutzprogramm mit Tag- und Nachtschutz umgesetzt.

Nach dem Inkrafttreten der 2. Fluglärmschutzverordnung mussten wir dieses Programm aus Gründen der Rechtssicherheit leider am 14.9.2009 mit sofortiger Wirkung einstellen. Die Auszahlung bisher zugesagter Leistungen erfolgt jedoch - nach Realisierung - auch weiterhin.

Wann und wie mit der Umsetzung des Fluglärmgesetzes begonnen wird, können wir derzeit leider noch nicht sagen. Wir werden aber an dieser Stelle darüber informieren.